Art. 34 DBG
Art. 34 Nicht abziehbare Kosten und Aufwendungen
Nicht abziehbar sind die übrigen Kosten und Aufwendungen, insbesondere:
- a.
- die Aufwendungen für den Unterhalt des Steuerpflichtigen und seiner Familie sowie der durch die berufliche Stellung des Steuerpflichtigen bedingte Privataufwand;
- b.
- …
- c.
- die Aufwendungen für Schuldentilgung;
- d.
- die Aufwendungen für die Anschaffung, Herstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen;
- e.
- Einkommens-, Grundstückgewinn- und Vermögenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden und gleichartige ausländische Steuern.
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