Art. 76 MWSTG
Art. 76 Datenbearbeitung
1 Die ESTV darf zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben besonders schützenswerte Personendaten, einschliesslich Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen, bearbeiten.
2 …
3 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist sie überdies zum Profiling, einschliesslich zum Profiling mit hohem Risiko, nach dem Datenschutzgesetz vom 25. September 2020 befugt:
- a.
- für die Überprüfung und Kontrolle;
- b.
- für die Feststellung der Steuerpflicht;
- c.
- für die Erhebung der Steuer;
- d.
- für die Verhinderung und Verfolgung von Widerhandlungen;
- e.
- für die Analyse und Erstellung von Risikoprofilen;
- f.
- für die Erstellung von Statistiken.
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