Art. 14 VStG
Art. 14 Steuerpflicht: Steuerentrichtung, Überwälzung
1 Die steuerbare Leistung ist bei der Auszahlung, Überweisung, Gutschrift oder Verrechnung ohne Rücksicht auf die Person des Gläubigers um den Steuerbetrag zu kürzen. Vereinbarungen, die dieser Verpflichtung widersprechen, sind nichtig.
2 Der Steuerpflichtige hat dem Empfänger der steuerbaren Leistung die zur Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs notwendigen Angaben zu machen und auf Verlangen hierüber eine Bescheinigung auszustellen.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Brandner Stephan/Broger Urban, Verfahrensrechtliche Stellung des Regressschuldners bei der Verrechnungssteuer, FStR 2014/3 ILE
- Schmid Christoph Oliver, Gross-up-Klauseln in Darlehensverträgen, FStR 2006/4 ILE
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