Art. 41 VStG
Art. 41 Verfahren: Steuererhebung, Entscheide der ESTV
Die ESTV trifft alle Verfügungen und Entscheide, welche die Erhebung der Verrechnungssteuer notwendig macht; sie trifft einen Entscheid insbesondere dann, wenn:
- a.
- die Steuerforderung, die Mithaftung oder die Überwälzungspflicht bestritten wird;
- b.
- für einen bestimmten Fall vorsorglich die amtliche Feststellung der Steuerpflicht, der Grundlagen der Steuerberechnung, der Mithaftung oder der Überwälzungspflicht beantragt wird;
- c.
- der Steuerpflichtige oder Mithaftende die gemäss Abrechnung geschuldete Steuer nicht entrichtet.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Die Verfahren im Steuerrecht, 4. A., Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 82, 2021 ILE
- Imstepf Ralf/Seiler Moritz, Untersuchung, Mitwirkung und Beweislast in Steuerverfahren der ESTV, FStR 2019/3 ILE
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