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Art. 76d MWSTG

Art. 76d Ausführungsbestimmungen

Der Bundesrat erlässt Ausführungsbestimmungen über:

a.
das Informationssystem;
b.
die Kategorien der bearbeiteten Personendaten;
c.
den Katalog der besonders schützenswerten Daten über administrative und strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen;
d.
die Zugriffs- und Bearbeitungsberechtigung;
e.
die Aufbewahrungsdauer der Daten; und
f.
die Archivierung und Vernichtung der Daten.

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