Art. 76d MWSTG
Art. 76d Ausführungsbestimmungen
Der Bundesrat erlässt Ausführungsbestimmungen über:
- a.
- das Informationssystem;
- b.
- die Kategorien der bearbeiteten Personendaten;
- c.
- den Katalog der besonders schützenswerten Daten über administrative und strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen;
- d.
- die Zugriffs- und Bearbeitungsberechtigung;
- e.
- die Aufbewahrungsdauer der Daten; und
- f.
- die Archivierung und Vernichtung der Daten.
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