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Art. 94 DBG

Art. 94 Hypothekargläubiger

1 Im Ausland wohnhafte Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken in der Schweiz gesichert sind, sind für die ihnen ausgerichteten Zinsen steuerpflichtig.

2 Die Steuer beträgt 3 Prozent der Bruttoeinkünfte.

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