Art. 94 DBG
Art. 94 Hypothekargläubiger
1 Im Ausland wohnhafte Gläubiger oder Nutzniesser von Forderungen, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken in der Schweiz gesichert sind, sind für die ihnen ausgerichteten Zinsen steuerpflichtig.
2 Die Steuer beträgt 3 Prozent der Bruttoeinkünfte.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Oesterhelt Stefan/Winzap Maurus, Quellensteuern bei hypothekarisch gesicherten Kreditverträgen, FStR 2008/1 ILE
- Schmid Christoph Oliver, Gross-up-Klauseln in Darlehensverträgen, FStR 2006/4 ILE
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