Art. 76a MWSTG
Art. 76a Informationssystem
1 Die ESTV betreibt ein Informationssystem zur Bearbeitung von Personendaten einschliesslich besonders schützenswerter Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.
2 Das System dient den folgenden Zwecken:
- a.
- Feststellen der Steuerpflicht von natürlichen und juristischen Personen und Personengesamtheiten;
- b.
- Feststellen der steuerbaren Leistungen sowie Erheben und Überprüfen der darauf geschuldeten Steuer und der abziehbaren Vorsteuern;
- c.
- Überprüfen der als von der Steuer ausgenommen geltend gemachten Leistungen und der in diesem Zusammenhang stehenden Vorsteuern;
- d.
- Überprüfen der Steuerbefreiung von Leistungen, die von Gesetzes wegen der Steuer unterliegen oder für deren Versteuerung optiert wird;
- e.
- Durchführen der für die Erhebung der Mehrwertsteuer relevanten Kontrollen von Einfuhr- und Ausfuhrbelegen;
- f.
- Sicherstellen des Bezugs der geschuldeten Steuern bei den steuerpflichtigen und mithaftenden Personen;
- g.
- Verhängen und Vollstrecken von administrativen oder strafrechtlichen Sanktionen;
- h.
- Bearbeitung von Amts- und Rechtshilfeersuchen;
- i.
- Deliktsbekämpfung im Steuerbereich;
- j.
- Führen der für die Steuererhebung nötigen Statistiken;
- k.
- Erstellen von Analysen und Risikoprofilen.
3 Das Informationssystem kann folgende Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten, enthalten:
- a.
- Angaben über die Identität von Personen;
- b.
- Angaben über die wirtschaftlichen Tätigkeiten;
- c.
- Angaben über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse;
- d.
- Angaben über die Steuerverhältnisse;
- e.
- Angaben über die Schuldverhältnisse und Forderungszessionen;
- f.
- Angaben über Betreibungs-, Konkurs- und Arrestverfahren;
- g.
- …
- h.
- Angaben über die Befolgung von steuerrechtlichen Pflichten;
- i.
- Angaben über Verdacht auf Widerhandlungen;
- j.
- Angaben über Straftaten, beschlagnahmte Gegenstände und Beweismittel;
- k.
- Angaben über Administrativ- und Strafverfahren sowie Amts- und Rechtshilfeverfahren.
4 Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte erhält für seine Aufsichtstätigkeit Zugang zum Informationssystem der ESTV.
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