Art. 55 VStG
Art. 55 Verfahren: Steuerrückerstattung, Rückerstattung durch den Kanton, Ergänzendes kantonales Recht
Der Kanton kann in seinen Vollzugsvorschriften bestimmen, dass sich das Einspracheverfahren und das Verfahren vor der kantonalen Rekurskommission nach den für die Anfechtung und Überprüfung der Steuerveranlagung massgebenden kantonalen Verfahrensvorschriften (einschliesslich der Fristen) richtet, wenn der Entscheid über den Rückerstattungsanspruch mit einer Veranlagungsverfügung verbunden worden ist.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Lissi Alberto/Gerber Annelies, Rückerstattungsberechtigung von Personengesellschaften nach Verrechnungssteuergesetz, FStR 2021/3 ILE
- Oesterhelt Stefan/Schreiber Susanne, Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Personengesellschaften, StR 2022, 455 ff.
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