Art. 25 StHG
Art. 25 Aufwand
1 Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören auch:
- a.
- die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern;
- b.
- die Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des eigenen Personals, sofern jede zweckwidrige Verwendung ausgeschlossen ist;
- c.
- die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten bis zu dem nach kantonalem Recht bestimmten Ausmass an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf ihre öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind (Art. 23 Abs. 1 Bst. f), sowie an Bund, Kantone, Gemeinden und deren Anstalten (Art. 23 Abs. 1 Bst. a–c);
- d.
- die Rabatte, Skonti, Umsatzbonifikationen und Rückvergütungen auf dem Entgelt für Lieferungen und Leistungen sowie zur Verteilung an die Versicherten bestimmte Überschüsse von Versicherungsgesellschaften;
- e.
- die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, des eigenen Personals;
- f.
- gewinnabschöpfende Sanktionen, soweit sie keinen Strafzweck haben.
1bis Nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören insbesondere:
- a.
- Zahlungen von Bestechungsgeldern im Sinne des schweizerischen Strafrechts;
- b.
- Aufwendungen zur Ermöglichung von Straftaten oder als Gegenleistung für die Begehung von Straftaten;
- c.
- Bussen;
- d.
- finanzielle Verwaltungssanktionen, soweit sie einen Strafzweck haben.
1ter Sind Sanktionen nach Absatz 1bis Buchstaben c und d von einer ausländischen Straf- oder Verwaltungsbehörde verhängt worden, so sind sie abziehbar, wenn:
- a.
- die Sanktion gegen den schweizerischen Ordre public verstösst; oder
- b.
- die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten.
2 Vom Reingewinn der Steuerperiode werden die Verluste aus den sieben der Steuerperiode (Art. 31 Abs. 2) vorangegangenen Geschäftsjahren abgezogen, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Reingewinns dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten.
3 Mit Leistungen zum Ausgleich einer Unterbilanz im Rahmen einer Sanierung, die nicht Kapitaleinlagen im Sinne von Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe a sind, können auch Verluste verrechnet werden, die in früheren Geschäftsperioden entstanden und noch nicht mit Gewinnen verrechnet werden konnten.
4 Die Absätze 2 und 3 gelten auch bei Verlegung des Sitzes oder der tatsächlichen Verwaltung innerhalb der Schweiz.
Zu diesem Artikel liegt noch kein Beitrag vor.
Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Baumgartner Ivo P., Verlustverrechnung im interkantonalen Verhältnis, FStR 2002/4 ILE
- Bertschinger Michael, Die handels- und steuerrechtliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen bei der Arbeitgeberin, FStR 2023/1 ILE
- Brülisauer Peter, Gewinnsteuerfolgen der «klassischen» Sanierungsleistungen, FStR 2017/1 ILE
- Danon Robert/Bürgisser Jérôme, Die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von Strafsanktionen, FStR 2017/1 ILE
- Danon Robert/Bürgisser Jérôme, La non-déductibilité fiscale des sanctions pénales, FStR 2017, 51 ff. ILE
- Engstler Patrick, Grundsätze periodengerechter Aufwandserfassung nach OR und DBG, Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 131, 2026 ILE
- Fuchs Benjamin J., Transnationaler Verlustausgleich bei internationalen Unternehmungen und Konzernen im Steuerrecht, Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 70, Bern/Stuttgart/Wien 1993 ILE
- Glauser Pierre-Marie, Spenden, die von Unternehmen im Bereich der direkten Steuern gewährt und empfangen werden (2. Teil), FStR 2006/1 ILE
- Glauser Pierre-Marie, Spenden, die von Unternehmen im Bereich der direkten Steuern gewährt und empfangen werden (Teil 1), FStR 2005/4 ILE
- Meister Thomas/Winzap Maurus, Abzugsfähigkeit von Steuern bei juristischen Personen, FStR 2003/1 ILE
- Menzer Ariane, Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen. Unter besonderer Berücksichtigung der Einheit der Rechtsordnung, Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 130, 2026 ILE
- Oesterhelt Stefan, Gesamtverlustvortrag und Verbot der Betriebsstätten-Diskriminierung, FStR 2006/3 ILE
- Teuscher Hannes, Konzerninterne Vermögensübertragung – quo vadis?, Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 120, 2021 ILE
- Waldburger Robert, Verlustverrechnung nach dem Übergang von der Holding- zur ordentlichen Besteuerung, FStR 2012, 289 ff. ILE
- Athanas Peter/Suter Christoph, Steuerliche Aspekte von Sanierungen, in: Vito Roberto (Hrsg.), Sanierung der AG. Ausgewählte Rechtsfragen für die Unternehmenspraxis, 2. A., Zürich 2003
- Brülisauer Peter, Sanierung und Verlustverrechnung, ST 2000, 843 ff.
- Buchmann René/Haag Stefan/Loser Silvan, Aktienbasierte Vergütungen und Kreisschreiben Nr. 37a. Implikationen auf die OR-Rechnungslegung, EF 2019, 261 ff.
- Felber Michael, Der Verlustabzug im schweizerischen Beteiligungskonzern, Bern 2012
- Gartenmann Matthias/Stuker Darius, Die steuerrechtliche Einordnung von Kartellbussen birgt Herausforderungen, TREX 2020, 352 ff.
- Hongler Peter/Limacher Fabienne, Die Abzugsfähigkeit von DoJ-Bussen für Schweizer Banken im Recht der direkten Bundessteuer und aus steuerharmonisierungsrechtlicher Sicht, Jusletter 10. Februar 2014
- Hug Thomas/Angehrn Manuel, Rückstellungen für nicht bezogene Ferien, StR 2024, 758 ff.
- Jakob Walter/Schüpfer Urs/Grundler Jvo, Fusion mit umstrittener Verlustverrechnung im Konzern. Bundesgericht schafft Klarheit, ST 2012, 265
- Kunz Hanspeter, Interkantonale Verlustverrechnung neu geregelt, ST 2001, 853 ff.
- Lampert Frank, Die Verlustverrechnung von juristischen Personen im Schweizer Steuerrecht, unter besonderer Berücksichtigung des DBG und des StHG, Basel/Genf/München 2000
- Linder Thomas/Schalcher Felix, Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Überblick über ausgewählte Praxisfragen und die Steuerfolgen der Sanierungsfusion, ST 2014, 123
- Martinez Natassia, Report des pertes après la perte du statut holding. Commentaire de jurisprudence numériques (CJN), Push-Service des arrêts, publié le 3.7.2012, n° 14
- Menzer Ariane, Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen. Unter besonderer Berücksichtigung der Einheit der Rechtsordnung, Bern 2025
- Messmer Andreas/Schmidig Philipp, Behandlung des Verlustes einer ausländischen Betriebsstätte in Deutschland und der Schweiz, CH-D Wirtschaft 2016, 14
- Niederer Christoph/Scherrer Andrea, Vortrag von Verlusten beim Systemwechsel von der privilegierten zur ordentlichen Besteuerung, ST 2011, 296
- Niederer Christoph/Stucki Elisabeth, Verrechnung von Grundstückgewinnen mit Geschäftsverlusten, ST 2008, 480
- Obrist Thierry/Hänni Lino, Report de pertes, continuité économique et rattachement des facteurs fiscaux. Évolution de la jurisprudence du Tribunal fédéral en matière de report de pertes, RDAF 2012, 387
- Oesterhelt Stefan/Schreiber Susanne, Kreisschreiben 32a betreffend Sanierungen, StR 2025, 174
- Opel Andrea, Neuregelung des Bussenabzugs für Unternehmen, StR 2020, 518 ff.
- Reich Markus, Übergangsrecht bei der Verlustverrechnung aufgrund des Vereinfachungsgesetzes, in: Michael Beusch/ ISIS (Hrsg.), Entwicklungen im Steuerrecht 2009, Zürich u. a. 2009, 419
- Risi Andreas/Schmid Remo, Mitarbeiterbeteiligungen: Steuerliche Abzugsfähigkeit bei bedingtem Kapital. Entgegnungen zum Artikel von Widler/Anliker im ST 06/8, ST 2006, 603 ff.
- Sanierung und Verlustverrechnung. Die ordentliche zeitlich befristete und ausserordentlich zeitlich unbefristete Verlustverrechnung gemäss Art. 67 Abs. 1 und 2 DBG, ST 2000, 843 ff.
- Schalcher Felix, Die Sanierung von Kapitalgesellschaften im schweizerischen Steuerrecht, Diss. St.Gallen, Bern u.a. 2008
- Simonek Madeleine, Rechtsgutachten betreffend die Einzelinitiative KR-Nr. 20/2010 zur Abzugsfähigkeit von Bussen vom steuerbaren Gewinn, erstattet an das Kantonale Steueramt Zürich, Zürich 2011
- Simonek Madeleine, Verlustverrechnung nach steuerneutraler Fusion - nur bei wirtschaftlicher Kontinuität?, in: Steuern und Recht - Steuerrecht!, FS Zweifel, Basel 2013, 93 ff.
- Uebelhart Peter/Linder Thomas/Schalcher Felix, Sanierung von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, EC 2011, 182 ff.
Fehler gefunden? Hinweis an das ILE-HSG senden
© 2026 Institut für Law and Economics (ILE-HSG), Universität St.Gallen. Alle Rechte vorbehalten.