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Art. 31 MWSTG

Art. 31 Eigenverbrauch

1 Fallen die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nachträglich weg (Eigenverbrauch), so ist der Vorsteuerabzug in demjenigen Zeitpunkt zu korrigieren, in welchem die Voraussetzungen hierfür weggefallen sind. Die früher in Abzug gebrachte Vorsteuer, einschliesslich ihrer als Einlageentsteuerung korrigierten Anteile, muss zurückerstattet werden.

2 Eigenverbrauch liegt namentlich vor, wenn die steuerpflichtige Person aus ihrem Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen dauernd oder vorübergehend entnimmt, sofern sie beim Bezug oder der Einlage des Ganzen oder seiner Bestandteile einen Vorsteuerabzug vorgenommen hat oder die Gegenstände oder Dienstleistungen im Rahmen des Meldeverfahrens nach Artikel 38 bezogen hat, und die:

a.
sie ausserhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit, insbesondere für private Zwecke, verwendet;
b.
sie für eine unternehmerische Tätigkeit verwendet, die nach Artikel 29 Absatz 1 nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt;
c.
sie unentgeltlich abgibt, ohne dass ein unternehmerischer Grund besteht; bei Geschenken bis 500 Franken pro Person und Jahr sowie bei Werbegeschenken und Warenmustern zur Erzielung steuerbarer oder von der Steuer befreiter Umsätze wird der unternehmerische Grund ohne weiteres vermutet;
d.
sich bei Wegfall der Steuerpflicht noch in ihrer Verfügungsmacht befinden.

3 Wurde der Gegenstand oder die Dienstleistung in der Zeit zwischen dem Empfang der Leistung und dem Wegfall der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in Gebrauch genommen, so ist der Vorsteuerabzug im Umfang des Zeitwerts des Gegenstandes oder der Dienstleistung zu korrigieren. Zur Ermittlung des Zeitwertes wird der Vorsteuerbetrag linear für jedes abgelaufene Jahr bei beweglichen Gegenständen und bei Dienstleistungen um einen Fünftel, bei unbeweglichen Gegenständen um einen Zwanzigstel reduziert. Die buchmässige Behandlung ist nicht von Bedeutung. Der Bundesrat kann in begründeten Fällen Abweichungen von den Abschreibungsvorschriften festlegen.

4 Wird ein Gegenstand nur vorübergehend ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit oder für eine nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit verwendet, so ist der Vorsteuerabzug im Umfang der Steuer, die auf einer einer unabhängigen Drittperson dafür in Rechnung gestellten Miete anfallen würde, zu korrigieren.

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  • Can Harun, MWST-Folgen des Verkaufs von Liegenschaften, FStR 2005/3 ILE
  • Baumgartner Ivo P., Der Vorsteuerabzug im neuen Mehrwertsteuerrecht – Übersicht zu einem der zentralen Reformbereiche, ST 2010, 258 ff.
  • Diethelm Alex, Nutzungsänderungen (Einlageentsteuerung bzw. Eigenverbrauch), ASA 74 (2005/06), 339 ff.
  • Gut Ivo/Cailac Perrine/Hiltpold Esther, Geschäftliche Natur der selbst genutzten Liegenschaft. Direkte Steuer und MWST, ST 2014, 219 ff.
  • Honauer Niklaus/Schaer Martin, Neuauflage des Eigenverbrauchs, Immobilia Oktober 2010, 36 ff.
  • Loosli Patrick, Immobilienverkauf, StR 2004, 211 ff.
  • Merz Michaela/Schaer Martin, Leerstand von Liegenschaften und MWST, ST 2003, 881 ff.
  • Schafroth Gerhard, Einlageentsteuerung und Eigenverbrauch. Die Systematik der Nutzungsänderungen in den Grundzügen, ST 2000, 1015 ff.
  • Schumacher Rudolf, MWST: Private Nutzung von Immobilien, Neue Praxis ab 1. Januar 2014, ST 2013, 969 ff.
  • Suter Benno/Vogelsang Marc/Wartmann Andreas, Photovoltaikanlagen und Eigenverbrauch der produzierten Energie, EF 2022, 166 ff.

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