Art. 59 DBG
Art. 59 Geschäftsmässig begründeter Aufwand
1 Zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören auch:
- a.
- die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern;
- b.
- die Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des eigenen Personals, sofern jede zweckwidrige Verwendung ausgeschlossen ist;
- c.
- die freiwilligen Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten bis zu 20 Prozent des Reingewinns an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die im Hinblick auf ihre öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecke von der Steuerpflicht befreit sind (Art. 56 Bst. g), sowie an Bund, Kantone, Gemeinden und deren Anstalten (Art. 56 Bst. a–c);
- d.
- die Rabatte, Skonti, Umsatzbonifikationen und Rückvergütungen auf dem Entgelt für Lieferungen und Leistungen sowie zur Verteilung an die Versicherten bestimmte Überschüsse von Versicherungsgesellschaften;
- e.
- die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich Umschulungskosten, des eigenen Personals;
- f.
- gewinnabschöpfende Sanktionen, soweit sie keinen Strafzweck haben.
2 Nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand gehören insbesondere:
- a.
- Zahlungen von Bestechungsgeldern im Sinne des schweizerischen Strafrechts;
- b.
- Aufwendungen zur Ermöglichung von Straftaten oder als Gegenleistung für die Begehung von Straftaten;
- c.
- Bussen;
- d.
- finanzielle Verwaltungssanktionen, soweit sie einen Strafzweck haben.
3 Sind Sanktionen nach Absatz 2 Buchstaben c und d von einer ausländischen Straf- oder Verwaltungsbehörde verhängt worden, so sind sie abziehbar, wenn:
- a.
- die Sanktion gegen den schweizerischen Ordre public verstösst; oder
- b.
- die steuerpflichtige Person glaubhaft darlegt, dass sie alles Zumutbare unternommen hat, um sich rechtskonform zu verhalten.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Bertschinger Michael, Die handels- und steuerrechtliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen bei der Arbeitgeberin, FStR 2023/1 ILE
- Danon Robert, La troisième réforme de l’imposition des entreprises (RIE III). Une analyse des mesures en faveur de la recherche et du développement (R&D), FStR 2015, 276 ILE
- Danon Robert/Bürgisser Jérôme, Die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von Strafsanktionen, FStR 2017/1 ILE
- Danon Robert/Bürgisser Jérôme, La non-déductibilité fiscale des sanctions pénales, FStR 2017, 51 ff. ILE
- Engstler Patrick, Grundsätze periodengerechter Aufwandserfassung nach OR und DBG, Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 131, 2026 ILE
- Glauser Pierre-Marie, Spenden, die von Unternehmen im Bereich der direkten Steuern gewährt und empfangen werden (2. Teil), FStR 2006/1 ILE
- Glauser Pierre-Marie, Spenden, die von Unternehmen im Bereich der direkten Steuern gewährt und empfangen werden (Teil 1), FStR 2005/4 ILE
- Meister Thomas/Winzap Maurus, Abzugsfähigkeit von Steuern bei juristischen Personen, FStR 2003/1 ILE
- Menzer Ariane, Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen. Unter besonderer Berücksichtigung der Einheit der Rechtsordnung, Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 130, 2026 ILE
- Buchmann René/Haag Stefan/Loser Silvan, Aktienbasierte Vergütungen und Kreisschreiben Nr. 37a. Implikationen auf die OR-Rechnungslegung, EF 2019, 261 ff.
- Gartenmann Matthias/Stuker Darius, Die steuerrechtliche Einordnung von Kartellbussen birgt Herausforderungen, TREX 2020, 352 ff.
- Graf Thomas/Rupf Isabelle, Steuerrechtliche Aspekte von Schadenersatzzahlungen sowie Anwalts- und Prozesskosten in aktienrechtlichen Verantwortlichkeitsprozessen, ZSR 2018, 223 ff.
- Hongler Peter/Limacher Fabienne, Die Abzugsfähigkeit von DoJ-Bussen für Schweizer Banken im Recht der direkten Bundessteuer und aus steuerharmonisierungsrechtlicher Sicht, Jusletter 10. Februar 2014
- Koller Thomas, Schadenersatzzahlungen aus Geschäftsunkosten oder als Einkommensverwendung? Reflexwirkungen der verscharften Berufshaftung auf das Steuerrecht (Besprechung von BGer 25.1.2002, 2A.90/2001 und 2A.91/2001), AJP 2003, 1232 ff.
- Menzer Ariane, Steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen. Unter besonderer Berücksichtigung der Einheit der Rechtsordnung, Bern 2025
- Opel Andrea, Ist Besteuerung von Unrecht rechts? Zum Grundsatz der sogenannten Wertneutralität im Steuerrecht im Lichte aktueller Entwicklungen, ASA 84 (2015/16), 187 ff.
- Opel Andrea, Neuregelung des Bussenabzugs für Unternehmen, StR 2020, 518 ff.
- Risi Andreas/Schmid Remo, Mitarbeiterbeteiligungen: Steuerliche Abzugsfähigkeit bei bedingtem Kapital. Entgegnungen zum Artikel von Widler/Anliker im ST 06/8, ST 2006, 603 ff.
- Simonek Madeleine, Rechtsgutachten betreffend die Einzelinitiative KR-Nr. 20/2010 zur Abzugsfähigkeit von Bussen vom steuerbaren Gewinn, erstattet an das Kantonale Steueramt Zürich, Zürich 2011
- Vater Hendrik J., Steuerliche Konsequenzen der Ausgabe von Mitarbeiteroptionen auf Unternehmensebene - Eine internationale Analyse unter Einbezug des Schweizer, des deutschen und des US-amerikanischen Steuerrechts, in: Michael Beusch/ISIS (Hrsg.), Steuerrecht 2006. Best of zsis, Zürich u. a. 2006, 87 ff.
- Widler Anton/Anliker Alexander, Beschaffung eigener Aktien für Mitarbeiterbeteiligungspläne. Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beschaffungskosten, ST 2006, 542
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