Art. 26 VStG
Art. 26 Rückerstattung der Steuer auf Kapitalerträgen und auf Gewinnen aus Geldspielen sowie aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung: Berechtigte, Kollektive Kapitalanlagen
Die kollektive Kapitalanlage, welche die Verrechnungssteuer auf den Erträgen von Anteilen an einer kollektiven Kapitalanlage gemäss KAG entrichtet (Art. 10 Abs. 2), hat für Rechnung der kollektiven Kapitalanlage Anspruch auf Rückerstattung der zu ihren Lasten abgezogenen Verrechnungssteuer; Artikel 25 findet sinngemässe Anwendung.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Arnold Kurt, Die Besteuerung der Anlagefonds und der anlagefondsähnlichen Instrumente sowie deren Anteilsinhaber in der Schweiz, FStR 2003/2 ILE
- Hess Toni, Das neue Kollektivanlagegesetz aus steuerrechtlicher Sicht, FStR 2005/4 ILE
- Hess Toni, Entlastung von Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden bei Anlagefonds und Anteilsinhabern, FStR 2002/1 ILE
- Lissi Alberto/Hössli Bernhard, Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei ausländischen kollektiven Kapitalanlagen mit Schweizer Investoren, FStR 2013/1 ILE
- Oesterhelt Stefan, Verrechnungssteuer auf Ausschüttungen und thesaurierten Gewinnen von kollektiven Kapitalanlagen, FStR 2026 ILE
- Oesterhelt Stefan/Winzap Maurus, Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger (1. Teil), FStR 2008/4 ILE
- Oesterhelt Stefan/Winzap Maurus, Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger (2. Teil), FStR 2009/1 ILE
- Oesterhelt Stefan/Winzap Maurus, Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen und ihrer Anleger (3. Teil), FStR 2009/2 ILE
- De Mitri Thierry, Fonds immobiliers, questions choisies en matière d’impôt anticipé, in: Au carrefour des contributions, Mélanges de droit fiscal en l’honneur de Monsieur le Juge Pascal Mollard, Bern 2020
- Oesterhelt Stefan, Transparente Behandlung ausländischer Fonds für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer, StR 2016, 920 ff.
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