Art. 22 VStG
Art. 22 Rückerstattung der Steuer auf Kapitalerträgen und auf Gewinnen aus Geldspielen sowie aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung: Berechtigte, Natürliche Personen, Anspruch
1 Natürliche Personen haben Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, wenn sie bei Fälligkeit der steuerbaren Leistung im Inland Wohnsitz hatten.
2 Die Verordnung regelt den Rückerstattungsanspruch natürlicher Personen, die infolge blossen Aufenthalts zur Entrichtung von Einkommens- oder Vermögenssteuern des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde verpflichtet sind; sie kann, wo besondere Verhältnisse es rechtfertigen, die Rückerstattung auch für andere Fälle vorsehen.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Lissi Alberto/Gerber Annelies, Rückerstattungsberechtigung von Personengesellschaften nach Verrechnungssteuergesetz, FStR 2021/3 ILE
- Oesterhelt Stefan/Oppliger Oliver, Remboursement de l’impôt anticipé, Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 133, 2026 ILE
- Oesterhelt Stefan/Oppliger Oliver, Rückerstattung der Verrechnungssteuer, Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 124, 2024 ILE
- Pfister Roland A., Rückerstattung der Verrechnungssteuer an inländische Investoren transparenter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen, FStR 2013/1 ILE
- Jaussi Thomas/Ghielmetti Costante/Pfirter Markus, Allgemeiner Überblick über die Rückerstattung der eidg. Verrechnungssteuer, StR 2012, 645 (1. Teil), StR 2012, 718 (2. Teil)
- Oesterhelt Stefan/Schreiber Susanne, Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Personengesellschaften, StR 2022, 455 ff.
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