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Art. 27 VStG

Art. 27 Rückerstattung der Steuer auf Kapitalerträgen und auf Gewinnen aus Geldspielen sowie aus Lotterien und Geschicklichkeitsspielen zur Verkaufsförderung: Berechtigte, Ausländische Inhaber von Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen

Ausländische Inhaber von Anteilen an einer kollektiven Kapitalanlage gemäss KAG haben Anspruch auf Rückerstattung der von den Erträgen dieser Anteile abgezogenen Verrechnungssteuer, sofern diese Erträge zu mindestens 80 Prozent von ausländischen Quellen entstammen.

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