Art. 16 StHG
Art. 16 Bemessung des Einkommens
1 Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften in der Steuerperiode.
2 Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des in der Steuerperiode abgeschlossenen Geschäftsjahres massgebend.
3 Steuerpflichtige mit selbstständiger Erwerbstätigkeit müssen in jeder Steuerperiode einen Geschäftsabschluss erstellen.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Bernadoni Norberto/Bortolotto Pietro, Le basi temporali per l’imposizione delle persone fisiche nel diritto federale e cantonale ticinese, Mendrisio 2015
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