Art. 50 MWSTG
Art. 50 Anwendbares Recht
Für die Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen gilt die Zollgesetzgebung, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes anordnen.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Handbuch zum Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 100, 2024 ILE
- Invoice Requirements for Cross Border Trade into Switzerland, ILE Working Paper Nr. 2025-24, 2025 ILE
- Schluckebier Regine, Grenzüberschreitende Vorgänge – Inbound, ST 2010, 265 ff.
- Spinnler Peter, Die Steuer auf den Einfuhren von Gegenständen, ASA 69 (2000/01), 563 ff.
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