Art. 24 MWSTG
Art. 24 Bemessungsgrundlage
1 Die Steuer wird vom tatsächlich empfangenen Entgelt berechnet. Zum Entgelt gehören namentlich auch der Ersatz aller Kosten, selbst wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden, sowie die von der steuerpflichtigen Person geschuldeten öffentlich-rechtlichen Abgaben. Die Absätze 2 und 6 bleiben vorbehalten.
2 Bei Leistungen an eng verbundene Personen (Art. 3 Bst. h) gilt als Entgelt der Wert, der unter unabhängigen Dritten vereinbart würde.
3 Bei Tauschverhältnissen gilt der Marktwert jeder Leistung als Entgelt für die andere Leistung.
4 Bei Austauschreparaturen umfasst das Entgelt lediglich den Werklohn für die ausgeführte Arbeit.
5 Bei Leistungen an Zahlungs statt gilt als Entgelt der Betrag, der dadurch ausgeglichen wird.
5bis Gilt eine Person als Leistungserbringerin nach Artikel 20a, so entspricht das Entgelt für die Lieferung, die sie ermöglicht hat, dem Wert, den sie dem Käufer oder der Käuferin des Gegenstandes mitgeteilt hat.
6 Nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden:
- a.
- Billettsteuern, Handänderungssteuern sowie die auf der Leistung geschuldete Mehrwertsteuer selbst;
- b.
- Beträge, welche die steuerpflichtige Person von der die Leistung empfangenden Person als Erstattung der in deren Namen und für deren Rechnung getätigten Auslagen erhält, sofern sie diese gesondert ausweist (durchlaufende Posten);
- c.
- der Anteil des Entgelts, der bei der Veräusserung eines unbeweglichen Gegenstandes auf den Wert des Bodens entfällt;
- d.
- die im Preis für Entsorgungs- und Versorgungsleistungen eingeschlossenen kantonalen Abgaben an Wasser-, Abwasser- oder Abfallfonds, soweit diese Fonds daraus an Entsorgungsanstalten oder Wasserwerke Beiträge ausrichten.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Cagienard Mark, Entgelt/Kostenersatz versus Durchlaufposten, FStR 2015/2 ILE
- Handbuch zum Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 100, 2024 ILE
- Hongler Peter/Vogelsang Marc (Hrsg.), Panoptikum des Steuerrechts. Festschrift für Madeleine Simonek, Schriftenreihe Finanzwissenschaft und Finanzrecht Bd. 126, 2024 ILE
- Blum Béatrice, Inkl. oder exkl. Mehrwertsteuer, zsis 2011, BestCase Nr. 3
- Fischer Claudio/Rohner Roger, Abgrenzung von Naturaldividende und steuerbarem Leistungsaustausch im Gesellschaftsverhältnis, zsis 2011, BestCase Nr. 1
- Gut Ivo/Steiner Yvonne, Tausch, Tauschgeschäfte und Eintausch in der Schweizer Mehrwertsteuer; Vom Staubsauger bis zum Netzwerkmaterial, EF 2017, 633 ff.
- Hug Thomas, Daten als mehrwertsteuerliches Entgelt?, zsis) 2020, A 11
- Jansen Lothar, Mitarbeitervergütungen und Mehrwertsteuer, StR 2014, 668 ff.
- Kaufmann Thomas Jörg, Kostenvorschüsse unterliegen der MWST, ST 2000, 1169 ff.
- Keller Heinz, Teilzahlungszuschläge und Mahngebühren als Nebenleistungen, ASA 76 (2007/08), 620 ff.
- Rohner Tobias F./Looks Nicole/Bergau Benjamin, Userdaten als mehrwertsteuerrelevante Gegenleistung für Internetdienste?, EF 2018, 491 ff.
- Schumacher Rudolf, Handänderungssteuer auf Mehrwertsteuer, ST 2009, 184 ff.
- Vogelsang Marc, Leistungen an eng verbundene und nahestehende Personen im Mehrwertsteuerrecht, EF 2021, 193
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