Art. 22 MWSTG
Art. 22 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen
1 Die steuerpflichtige Person kann unter Vorbehalt von Absatz 2 jede von der Steuer ausgenommene Leistung durch offenen Ausweis der Steuer oder durch Deklaration in der Abrechnung versteuern (Option).
2 Die Option ist ausgeschlossen für:
- a.
- Leistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 18, 19 und 23;
- b.
- Leistungen nach Artikel 21 Absatz 2 Ziffern 20 und 21, wenn der Gegenstand vom Empfänger oder von der Empfängerin ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt wird oder genutzt werden soll.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Can Harun, MWST-Folgen des Verkaufs von Liegenschaften, FStR 2005/3 ILE
- Imstepf Ralf, Komplexitätsreduzierender Einfluss der Befreiung von B2B-Leistungen bei der schweizerischen Mehrwertsteuer. Quantitative Würdigung des «Modells Caroni», ILE Working Paper Nr. 2024-21, 2024 ILE
- Antonini-Schenkel Elisa/Patt Thomas, Taxe occulte im Bankenbereich – gibt es einen Ausweg?, ST 2010, 341 ff.
- Honauer Niklaus/Pietropaolo Raffaello S., Immobilienverkäufe richtig angehen, Plädoyer August 2011, 72 ff.
- Loosli Patrick, Immobilienverkauf, StR 2004, 211 ff.
- Option im Würgegriff, ST 2004, 689 ff.
- Riedo Daniel, Option – Eine kritische Würdigung, ASA 69 (2000/01), 475 ff.
- Rinne Christina, Ausgenommene Leistungen – Strategien im Umgang mit der taxe occulte, ASA 78 (2009/10), 733 ff.
- Schumacher Rudolf, Immobilien – unverändert hohe Komplexität – wichtige Anpassungen und Chancen der Option, ST 2010, 304 ff.
- Schumacher Rudolf, Immobilienübertragung und MWST, ST 2007, 207 ff.
- Schumacher Rudolf, Option im Würgegriff, ST 2004, 689 ff.
- Zardin Dorian/Keller Anita/Dung Lam Xuan, Optionsmöglichkeiten nach neuem MWST-Gesetz, ST 2000, 995 ff.
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