Art. 11 StHG
Art. 11 Steuerberechnung
1 Für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, muss die Steuer im Vergleich zu alleinstehenden Steuerpflichtigen angemessen ermässigt werden.
2 Gehören zu den Einkünften Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen, so wird die Steuer unter Berücksichtigung der übrigen Einkünfte zu dem Satz berechnet, der sich ergäbe, wenn anstelle der einmaligen Leistung eine entsprechende jährliche Leistung ausgerichtet würde.
3 Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen sowie Zahlungen bei Tod und für bleibende körperliche oder gesundheitliche Nachteile werden für sich allein besteuert. Sie unterliegen stets einer vollen Jahressteuer.
4 Für kleine Arbeitsentgelte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit ist die Steuer ohne Berücksichtigung der übrigen Einkünfte, allfälliger Berufskosten und Sozialabzüge zu erheben; Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Steuer im Rahmen des vereinfachten Abrechnungsverfahrens nach den Artikeln 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit entrichtet. Damit sind die Einkommenssteuern von Kanton und Gemeinde abgegolten. Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a gilt sinngemäss. Die Steuern sind periodisch der zuständigen AHV-Ausgleichskasse abzuliefern. Diese stellt dem Steuerpflichtigen eine Aufstellung oder eine Bestätigung über den Steuerabzug aus. Sie überweist der zuständigen Steuerbehörde die einkassierten Steuerzahlungen. Das Recht auf eine Bezugsprovision nach Artikel 37 Absatz 3 wird auf die zuständige AHV-Ausgleichskasse übertragen.
5 Wird die selbstständige Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr oder wegen Unfähigkeit zur Weiterführung infolge Invalidität definitiv aufgegeben, so ist die Summe der in den letzten zwei Geschäftsjahren realisierten stillen Reserven getrennt vom übrigen Einkommen zu besteuern. Einkaufsbeiträge gemäss Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d sind abziehbar. Werden keine solchen Einkäufe vorgenommen, so wird die Steuer auf dem Betrag der realisierten stillen Reserven, für den der Steuerpflichtige die Zulässigkeit eines Einkaufs gemäss Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d nachweist, in gleicher Weise wie Kapitalleistungen aus Vorsorge gemäss Absatz 3 erhoben. Der auf den Restbetrag der realisierten stillen Reserven anwendbare Satz wird durch das kantonale Recht bestimmt. Die gleiche Satzmilderung gilt auch für den überlebenden Ehegatten, die anderen Erben und die Vermächtnisnehmer, sofern sie das übernommene Unternehmen nicht fortführen; die steuerliche Abrechnung erfolgt spätestens fünf Kalenderjahre nach Ablauf des Todesjahres des Erblassers.
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Weiterführende Literatur
Abschnitt betitelt „Weiterführende Literatur“- Cavelti Ulrich, Systementscheid bei der Ehepaarbesteuerung, FStR 2007/4 ILE
- Lang Peter, Aufschubstatbestände und Liquidationsgewinne gemäss Unternehmenssteuerreformgesetz II, FStR 2008/2 ILE
- Mauchle Fabian/Fenners Henk, Ausgewählte Fragestellungen zur privilegierten Liquidationsgewinnbesteuerung, FStR 2022/4 ILE
- Reich Markus, Neuordnung der Familienbesteuerung, FStR 2001/4 ILE
- von Streng Etienne/Vuilleumier Frédéric, Steuerrechtliche Behandlung von Abgangsentschädigungen und anderen Kapitalabfindungen des Arbeitsgebers, FStR 2003/1 ILE
- Besteuerung von Kapitalbezügen gemäss Entlastungspaket 2027, StR 2025, 218 ff.
- Bornick Thierry, Impôts directs et familles: État des lieux et perspectives législatives, Neuchâtel 2020
- Bosshard Erich, Familienbesteuerung im Umbruch, ASA 69 (2000/2001), 757 ff.
- Bosshard Erich/Bosshard Hans-Rudolf/Lüdin Werner, Sozialabzüge und Steuertarife im schweizerischen Steuerrecht, Zürich 2000
- Buchser Michael, Unternehmensnachfolge bei Personengesellschaften, StR 2008, 2 ff. (1. Teil), StR 2008, 98 ff. (2. Teil)
- Ernst Ariane, Das vereinfachte Abrechnungsverfahren im Einkommenssteuerrecht, Zürich u. a. 2018
- Geplante Besteuerung von Kapitalbezügen aus Vorsorge, StR 2024, 868 ff.
- Lauber Emanuel/Holenstein Rebekka, Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit: Auslegeordnung zum neuen Art. 37b DBG, ST 2009, 337
- Locher Peter, Degressive Tarife bei den direkten Steuern natürlicher Personen, recht 24 (2006), 117 ff.
- Locher Peter, Neuordnung der Familienbesteuerung in der Schweiz, in: Staaten und Steuern: Festschrift für Klaus Vogel zum 70. Geburtstag, hrsg. v. Paul KirchHOF, Heidelberg 2000, 741 ff.
- Opel Andrea, Frauenbenachteiligende Familienbesteuerung - Drum prüfe ewig, wer sich bindet!, StR 2021, 182
- Opel Andrea/Oesterhelt Stefan, Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge, StR 2021, 258
- Richner Felix, Liquidationsgewinnbesteuerung bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit, ZStP 2009, 183 ff.
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